AGB's
AGB's
Allgemeine Verkaufs-, Lieferbedingungen der Feintron AG gültig ab Januar 2017
Feintron AG
Seestrasse 108
9326 Horn / Switzerland
T. +41-71-780 0300
F. +41-71-780 0303
Mail: info@feintron.com
www.feintron.com
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten unter Auschluss entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Waren durch Feintron. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich Feintron auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners.
1.2 Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese von Feintron schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Angebote von Feintron sind freibleibend.
2.2 An Feintron erteilte Aufträge werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung oder bei Beginn der Ausführung durch Feintronrechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.
2.3 Verbesserungen und Änderungen der Ausführungen oder der Bauart der Waren bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Angebote und Kostenvoranschlage sowie Zeichnungen oder sonstige Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Feintron. Urheberrechtliche Verwertungsrechte daran stehen nur Feintron zu. Ohne Zustimmung seitens Feintron dürfen diese weder vervielfältigt noch weitergegeben werden und sind auf erstes Verlangen an Feintron zurückzugeben.
3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Die genannten Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind. Teillieferungen und Teilleistungen durch Feintron sind zulässig. Bei von Feintron nicht zu vertretender Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung druch ihre Lieferanten ist Feintron berechtig vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
3.2 Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager von Feintron verlässt.
3.3 Ohne besondere Vereinbarung gilt als Lieferung der Ware deren Bereitstellung am Sitz von Feintron.
4. Preise
4.1 Die Preise verstehen sich ab Lager Feintron in Horn, in Schweizer Franken CHF exkl. MWST, Zoll, Verzollung und weitere Gebühren.
4.2 Die Kosten für Verpackung, Versicherung, Transport, Installation und Inbetriebnahme trägt der Käufer.
4.3 Alle Preisangaben von Feintron, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend.
5. Währungsparitäten
5.1 Feintron behält sich vor, alle belegbaren Zusatzkosten durch Währungsänderungen gegenüber dem Angebot oder der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Gerät der Käufer gegenüber der Feintron oder einem mit dieser verbundenem Unternehmen mit Zahlungen in Verzug oder entstehen bei Feintron aus sonstigen Gründen, über die sie allein zu entscheiden hat, Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder –fähigkeit de Käufers, so kann Feintron alle vereinbarten Lieferungen per Nachnahme ausführen. Auch kann Feintron bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Leistungen oder Lieferungen aus diesen und anderen Verträgen verweigern.
6.2 Rückbehalt von Zahlungen und die Verrechnung von nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.
6.3 Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den gesetzlichen Verzugszins in der Höhe von 5% zu bezahlen. Zusätzlich werden Bearbeitungskosten für dazu notwendige Korrespondenzen und Inkassomassnahmen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts oder Quantitäsmängel zu prüfen undAbweichungen sofort schriftlich zurügen. Jegliche Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern die Rüge nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung der Ware schriftlich bei Feintron eingeht. Die gesetzliche Regelung für versteckte Mängel beleibt vorbehalten.
7.2 Zu Recht reklamierte Ware wird nach Wahl von Feintron entweder gegen fehlerfreie Ware ausgetauscht oder repariert. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Käufer zu Wandelung oder Minderung berechtigt.
7.3 Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Gewährleistung seitens Feintron für Waren, die durch den Abnehmer oder einen Dritten verändert werden.
7.4 Feintron übernimmt keine Haftung für Drittpersonen, die direkt oder indirekt in Berührung mit den für den Käufer bestimmten Produkten zu Schaden kommen. Haftungsansprüche jeglicher Art sind somit ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von Feintron bis zu Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgr und (einschliesslich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten). Dies gilt auch, wenn der Käufer die Rechte an der für ihn bestimmten Ware unberechtigterweise an Dritte veräussern sollte.
8.2 Der Käufer erklärt hiermit seineausdrückliche Zustimmung zum jeweiligen Eintrag der gelieferten Ware in das Eigentumsvorbehaltsregister der für ihn zuständigen Betreibungsamtes.
9. Haftung
9.1 Für Schäden, die dem Käufer oder Dritten durch fahrlässigen Gebrauch der von Feintron gelieferten Waren entstehen, ist letztere in keinem Fall haftbar.
9.2 Die Haftung von Feintron, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus Produktehaftpflicht bleiben vorbehalten.
9.3 Die Haftung für Folgeschäden aller Art ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
10. Übertragung und Erfüllungsort
10.1 Der Käufer darf bis zur vollständigen Bezahlung Rechte gegenüber Feintron nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Feintron auf Dritte übertragen.
10.2 Erfüllungsort für Leistungen des Kunden und Feintron ist CH-9326 Horn.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Parteien unterstellen ihr Rechtsverhältnis ausdrücklich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt der Rechtssitz der Feintron AG, CH-9326 Horn, ausdrücklich als vereinbart